Als Verkäufer haften Sie für den notariellen Kaufvertrag mit.
Über 10% der notariellen Kaufverträge in Deutschland scheitern, was verschieden Gründe hat: Falsche Angaben, falsche Quadratmeter, unvollständige Dokumente, etc. etc..
Jetzt haben Sie ein Problem, das teuer, ärgerlich ist und Zeit, Geld und Nerven kostet.
Das alles ist vielen Verkäufern nicht bekannt. Unwissenheit kann für aber sehr teuer werden.
Auch eine Auflassungsvormerkung ist sehr schwerwiegend, wenn diese auf falsch formulierten Angaben basiert oder wenn der Käufer nicht bezahlt. Nun kann es für Sie als Verkäufer richtig teuer werden. Jetzt können Sie Ihre Immobilie nicht mehr an einen anderen Interessenten verkaufen, weil die Auflassungsvormerkung das Grundbuch blockiert.
Ein Notar ist eine Person die aufgrund ihm gemachter Vorgaben einen notariellen Kaufvertrag beurkundet und protokolliert. Mehr nicht. Ob dieser ausgewogen ist, ist nicht sichergestellt.
Die meisten Verkäufer wissen nicht, dass Sie für alle Mängel ob versteckt, wissentlich oder unwissentlich dafür haften.
Wenn Sie falsche Angaben, Zahlen, Quadratmeter, Flächen, baurechtliche, kaufmännische oder nicht richtige Angaben gemacht haben, haften Sie auch dafür. Der Käufer kann Sie auch nach dem Vollzug des Kaufvertrages in Regress nehmen. Dieses Problem verkennen die meisten Besitzer.
Das kann für Sie teuer werden.
Des Weiteren haften Sie als Verkäufer gesamtschuldnerisch mit dem Käufer für den notariellen Kaufvertrag. Das steht auch so in jedem notariellen Kaufvertrag in Deutschland.
Was kann das für Sie als Verkäufer bedeuten:
1. Käufer zahlt den Notar nicht.
2. Käufer zahlt die Gebühren nicht.
3. Käufer zahlt die Grunderwerbsteuer nicht.
4. Jetzt müssen Sie als Verkäufer diese Kosten bezahlen.
Bei einem Verkaufspreis von 500.000 Euro, fallen ca. 50.000 Euro an Transaktionskosten und Steuern an. Zahlt der Käufer nicht, müssen Sie als Verkäufer jetzt bezahlen. Sie haben zwar einen Regressanspruch gegenüber dem Käufer. Den können Sie gerichtlich gelten machen.
Für das alles haften Sie als Verkäufer mit.
Auch eine Finanzierungsbestätigung einer Bank, ist nur ein Stück Papier. Diese kann von der Bank jederzeit widerrufen werden. Steht in den AGB der jeweiligen Banken.
Somit ist das auch keine ausreichende Sicherheit für Sie.
Wir haben schon vor über 30 Jahren eine Lösung hierfür gefunden.
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